Im Bestreben,
die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern
wirken die unterzeichnenden Wirtschaftsverbände und Arbeitgebenden darauf hin,
den Grundsatz der Chancengerechtigkeit und der Nicht-Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens
zu achten und aktiv anzuwenden,
namentlich bei Stellenausschreibungen, Anstellungen und Beförderungen,
und die Anliegen und Ansprüche dieser Charta intern und extern
in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Dies im Wissen, dass
alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert sind, sich für Chancengerechtigkeit
und gegen Diskriminierung zu engagieren,
die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen
die Kommunikation und die Sozialkompetenz fördern kann,
Bund, Kantone, Wirtschaftsverbände sich zum Ziel bekannt haben,
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und zu erhalten,
eine breite Palette von Unterstützungsmassnahmen existiert,
und dem Willen,
als Unternehmende und Menschen der sozialen Verantwortung nachzukommen,
durch den Tatbeweis der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
in den ersten Arbeitsmarkt Quotenregelungen unnötig zu machen,
mit gutem Vorbild bei der Durchsetzung von Chancengerechtigkeit voranzugehen
sowie Schwellenängste und Barrieren abzubauen.
Die Unterzeichnung dieser Charta steht allen Firmen offen, welche sich mit ihren
Grundsätzen und Zielen einverstanden erklären und diese unterstützen.
Basel, 27. März 2009 (Stand 1. Januar 2025)